Außervertragliche Geschäfte
Außervertragliche Geschäfte, die nicht unter die im Grundbuchgesetz genannten vertraglichen Geschäfte fallen, sind die Transaktionen, die beim Grundbuchamt mit dem einseitigen Willen des Rechteinhabers durchgeführt werden, wie z.B. Eintragung, Aufgabe, Berichtigung, Erbübertragung. Nach der Durchführung der vertraglichen Transaktionen wird das Registrierungsanforderungszertifikat ausgestellt.