Die Aussetzungsfrist ist ein Prozess, in dem Bebauungspläne bekannt gegeben werden und Bürgerinnen und Bürger ihre Meinungen und Einwände melden können. Dabei werden Themen wie Details von Bebauungsplänen, Plannotizen, Insel- und Flurstücksinformationen sowie Baubedingungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Aussetzungsfrist ist eine zwingende Phase, damit Bebauungspläne rechtswirksam werden. Die Aussetzungsfrist kann je nach Art des Bebauungsplans variieren. In der Regel gilt eine Aussetzungsfrist von 30 Tagen für Masterentwicklungspläne und 15 Tagen für Anwendungsentwicklungspläne. Während der Aussetzungsfrist müssen Stellungnahmen und Einwendungen zu Bebauungsplänen der zuständigen Gemeinde oder Institution schriftlich mitgeteilt werden.